Auswirkungen etwaiger Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) auf NRW

Projekthintergrund

Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 63ff. EEG 2014 können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen und Schienenbahnen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Im Rahmen der Diskussion um die gestiegenen Befreiungssummen und im Zuge der Eröffnung eines EU-Beihilfeverfahrens im Jahr 2013 erstellten DIW, FÖS und Arepo einen Vorschlag zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung.

Aufgaben

Das Projekt umfasste die Erstellung eines Kurzgutachtens zur Anwendung des Vorschlages auf die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (NRW) (DIW et al. 2013) sowie eine Ad-hoc Beratung mit einer Analyse der Auswirkungen der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014 auf NRW. Arepo erstellte im Rahmen dieser Beratung u.a. eine alternative Branchenliste nach spezifischen Parametern und entwickelte alternative Privilegierungsmodalitäten im Rahmen der BesAR.